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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

Anbieter

Tobias Anscheit, handelnd unter „Anscheit Digital"
Robert-Koch-Str. 4a
27777 Ganderkesee
Deutschland

Telefon: +49 4222 9466235
E-Mail: info@anscheit.com

Umsatzsteuer: Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Anscheit Digital, Inhaber Tobias Anscheit (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erstellung von Websites, Webdesign-Leistungen, Beratung sowie damit zusammenhängende Leistungen.

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung einer Website nach Maßgabe des individuellen Angebots des Auftragnehmers, das auf einer vom Auftraggeber gegengezeichneten Leistungsbeschreibung basiert.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlich (auch per E-Mail) vereinbarten Angebot. Im Angebot nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht geschuldet.

(3) Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich als Werkleistung im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Geschuldet ist die Erstellung einer funktionsfähigen Website entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung.

(4) Beratungsleistungen, laufende Pflege, Hosting, Suchmaschinenoptimierung und sonstige fortlaufende Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Vertrages, sondern erfordern separate Vereinbarungen.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise zu beauftragen. Er bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur sowie eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern dem Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen. Bei wesentlichen Wechseln wird der Auftraggeber grundsätzlich zwei Wochen vorab informiert.

(6) Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die im Angebot beschriebenen Tätigkeiten. Konkrete Erfolge oder Kennzahlen — insbesondere eine bestimmte Anzahl von Anfragen, Leads, Bewerbungen, Conversions, Umsatzsteigerungen, Suchmaschinen-Rankings, Ladezeiten oder Page-Speed-Werte — sind nicht geschuldet, auch nicht bei Leistungen wie SEO-Maßnahmen, Performance-Optimierung oder Werbekampagnen. Der Auftragnehmer schuldet das fachgerechte Bemühen, nicht den Erfolg.

(7) Aufträge des Auftraggebers können in Textform (E-Mail genügt), schriftlich oder mündlich erteilt werden und sind in jedem Fall bindend. Aus Gründen der Rechtssicherheit kann der Auftragnehmer verlangen, dass mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt werden. Bestätigt der Auftragnehmer einen mündlichen Gesprächsinhalt seinerseits in Textform, hat der Auftraggeber etwaigen Abweichungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, zu widersprechen; eine Genehmigungsfiktion bei Schweigen wird hierdurch nicht begründet, sondern dient ausschließlich Beweiszwecken. Vertragsänderungen und -ergänzungen nach Vertragsschluss richten sich nach § 13 Abs. 4 dieser AGB.

(8) Drittprodukte, Lizenzen und Fremdleistungen (insbesondere kostenpflichtige Themes, Plugins, Stockfotos, SaaS-Tools, Schriftlizenzen, Werbebudgets, Domainregistrierung, Hosting-Gebühren, Übersetzungen, Audio-/Videoproduktion) sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Angebotspreis enthalten. Sie sind vom Auftraggeber selbst oder im Auftraggebernamen auf Auftraggeberkosten zu beschaffen. Funktionsumfang, responsives Verhalten und Browser-Kompatibilität können durch die Leistungsfähigkeit eingesetzter Drittprodukte begrenzt sein. Werden Drittprodukte ausnahmsweise über eine Agentur-Lizenz bereitgestellt, endet das Nutzungsrecht des Auftraggebers spätestens mit Ablauf des Wartungsvertrages; danach hat der Auftraggeber etwaige Lizenzen auf eigene Rechnung zu erwerben, sofern er die Website weiterbetreiben will. Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber spätestens bei Übergabe alle über Agentur-Lizenzen bereitgestellten Komponenten nebst Bezugsquelle und laufenden Kosten.

(9) Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Die Herstellung einer Konformität der Website mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der zugehörigen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) sowie die Einhaltung anerkannter Standards der digitalen Barrierefreiheit (insbesondere WCAG 2.1 Level AA, EN 301 549) sind nicht Vertragsgegenstand, sofern dies nicht ausdrücklich und gegen gesonderte Vergütung schriftlich oder in Textform vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich zu prüfen, ob seine Website oder die über sie angebotenen Produkte und Dienstleistungen seit dem 28.06.2025 unter den Anwendungsbereich des BFSG fallen, insbesondere ob er als Wirtschaftsakteur im Sinne des § 1 Abs. 2 BFSG verpflichtet ist und ob die Kleinstunternehmer-Ausnahme nach § 3 Abs. 3 BFSG greift. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei Vertragsschluss informativ auf die mögliche Anwendbarkeit des BFSG hingewiesen; eine Rechtsberatung zur Anwendbarkeit ist hiermit nicht verbunden und vom Auftragnehmer auch nicht geschuldet (§ 2 Rechtsdienstleistungsgesetz). Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt der Auftragnehmer ein gesondertes Angebot zur Umsetzung der BFSG-Anforderungen. Der Auftragnehmer schuldet auch im Falle einer entsprechenden Beauftragung ausschließlich das fachgerechte Bemühen zur Umsetzung der jeweils anerkannten Standards, nicht jedoch die rechtssichere Konformität mit künftigen behördlichen Auslegungen oder geänderten Standards.

(10) Der Auftragnehmer setzt bei der Erstellung der Vertragsleistungen KI-gestützte Werkzeuge ein (insbesondere zur Code-, Text- und Bildgenerierung). Bis zur Abnahme trägt der Auftragnehmer die fachliche und redaktionelle Prüfverantwortung für die Arbeitsergebnisse.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, an der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer aktiv mitzuwirken. Er stellt insbesondere zur Verfügung:

  1. sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos, Markenzeichen),
  2. sämtliche Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Cookie-Hinweise, Widerrufsbelehrungen),
  3. Zugangsdaten zu eigenen Systemen, Domains, Hostings, Mail-Konten,
  4. konkrete inhaltliche und gestalterische Vorgaben oder Freigaben.

(2) Die Mitwirkungsleistungen sind innerhalb der vereinbarten Fristen, andernfalls innerhalb angemessener Zeit nach Aufforderung, beizubringen.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund nicht oder verspätet erbrachter Mitwirkungsleistungen, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Etwaige Mehrkosten infolge der Verzögerung trägt der Auftraggeber.

(4) Erbringt der Auftraggeber trotz angemessener Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder das vereinbarte Honorar nach den Grundsätzen des § 642 BGB geltend zu machen.

(5) Der Auftragnehmer arbeitet projektbezogen und nimmt nicht mehr als eine begrenzte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahr. Kommt der Auftraggeber mit Mitwirkungs-, Beibringungs- oder Annahmepflichten in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungstermine zu verschieben, insbesondere wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten entsteht.

(6) Verzögert sich die Realisierung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als drei Wochen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen zwischenabzurechnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese sowie den bei Wiederaufnahme des Projektes anfallenden Mehraufwand für die erneute Einarbeitung nach Maßgabe der vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen angemessenen Vergütung zu vergüten.

(7) Die Einbindung und Bearbeitung von Bildern oder anderen Medien (z. B. Zuschneiden, Retuschen, Formatkonvertierung, Optimierung) ist, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, nicht im Angebotspreis enthalten. Der Auftraggeber stellt Medien in nutzungsfertiger Form, Größe, Auflösung sowie Datei- und Farbformat bereit. Erforderliche Nachbearbeitung wird nach Aufwand zur vereinbarten oder ortsüblichen angemessenen Vergütung berechnet.

(8) Pro vereinbarter Angebotsposition ist eine Korrekturschleife im Preis enthalten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers zu der vorgelegten Position sowie deren einmalige Umsetzung durch den Auftragnehmer. Die Rückgängigmachung bereits umgesetzter Änderungen, Folgeänderungen, Funktions- oder Strukturänderungen sowie Änderungen, die nach Beginn einer neuen Projektphase angebracht werden, sind zusätzlich nach Aufwand zur vereinbarten oder ortsüblichen angemessenen Vergütung zu vergüten. Die Projektphasen sind im Angebot oder in einer separaten Leistungsbeschreibung zu definieren; in der Regel folgen sie der Abfolge: (a) Konzept/Briefing, (b) Designentwurf, (c) technische Umsetzung, (d) Test- und Feinjustierungsphase, (e) Launch.

§ 4 Verantwortlichkeit für Inhalte und Rechtstexte

(1) Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für sämtliche Inhalte, die auf der erstellten Website veröffentlicht werden. Dies umfasst insbesondere:

  1. Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Tonaufnahmen, Logos, Markenzeichen,
  2. Datenschutzerklärung, Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Cookie-Hinweise und sonstige Rechtstexte,
  3. Cookie-Einstellungen, Tracking-Konfigurationen und Consent-Logik, soweit der Auftraggeber inhaltliche Vorgaben hierzu macht.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass

  1. die von ihm gelieferten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt,
  2. die von ihm gelieferten Rechtstexte den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), der DSGVO, des BDSG, des UWG und des TDDDG, entsprechen,
  3. die von ihm vorgegebenen technischen Konfigurationen (z. B. Tracking, Analytics, Cookie-Einstellungen) den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gelieferte Inhalte oder Rechtstexte auf rechtliche Zulässigkeit, inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen. Eine solche Prüfung schuldet der Auftragnehmer nur dann, wenn dies ausdrücklich, in Textform und gegen gesonderte Vergütung vereinbart wird.

(4) Hinweis ausdrücklich an den Auftraggeber: Der Auftragnehmer ist kein Rechtsanwalt und erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, seine Rechtstexte (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB) durch einen Rechtsanwalt oder einen spezialisierten Rechtstexte-Generator (z. B. eRecht24, datenschutz-generator.de) erstellen zu lassen und regelmäßig auf Aktualität zu prüfen.

(5) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Rechtsverletzung durch vom Auftraggeber gelieferte Inhalte oder Rechtstexte gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die zur Rechtsverteidigung notwendigen Kosten in angemessener Höhe, insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten. Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich von der Inanspruchnahme unterrichtet und ihm die Rechtsverteidigung nach Möglichkeit überlässt. Die Freistellung gilt nur für vom Auftraggeber gelieferte oder inhaltlich vorgegebene Inhalte; sie gilt nicht für vom Auftragnehmer erstellte oder mittels KI-Werkzeugen erzeugte Bestandteile.

(6) Erkennt der Auftragnehmer offenkundige Rechtsverstöße in vom Auftraggeber gelieferten Inhalten, weist er den Auftraggeber hierauf in Textform (E-Mail genügt) hin. Die Verantwortung für die abschließende Bewertung verbleibt beim Auftraggeber.

(7) Die Prüfung, ob der Auftraggeber den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV) sowie etwaiger sektorspezifischer Barrierefreiheits- und Compliance-Vorgaben (z. B. branchenspezifische Informations-, Hinweis- oder Dokumentationspflichten) unterliegt und in welchem Umfang er diese umzusetzen hat, obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer schuldet keine Rechtsberatung zu diesen Fragen. Die Freistellungsverpflichtung des Auftraggebers nach Absatz 5 gilt entsprechend für Ansprüche Dritter und behördliche Maßnahmen, die auf eine fehlende oder unzureichende Umsetzung dieser Anforderungen gestützt werden, soweit der Auftragnehmer mit der entsprechenden Umsetzung nicht ausdrücklich und gesondert beauftragt wurde.

(8) Auf die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten aus Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung; anwendbar ab dem 02.08.2026) wird hingewiesen. Mit der Abnahme übernimmt der Auftraggeber die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte im Sinne des Art. 50 Abs. 4 KI-VO. Erzeugt der Auftragnehmer im Rahmen der beauftragten Leistungen Inhalte, die nach Art. 50 KI-VO kennzeichnungspflichtig sind (insbesondere fotorealistische KI-generierte Darstellungen realer Personen, Orte oder Ereignisse), setzt er die erforderliche Kennzeichnung im Rahmen der vereinbarten Vergütung um. Für vom Auftraggeber gelieferte Inhalte sowie für von ihm nach Abnahme vorgenommene Änderungen trägt der Auftraggeber die Kennzeichnungsverantwortung. Eine Rechtsberatung ist nicht geschuldet.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den von ihm im Rahmen dieses Vertrages erstellten Werken (insbesondere Quellcode, Designs, Grafiken, Texten) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Betrieb, zur Pflege und zur Weiterentwicklung der erstellten Website ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Bearbeitung und Umgestaltung der Werke, soweit dies für den laufenden Betrieb, die inhaltliche Pflege und die technische Weiterentwicklung der Website erforderlich ist. Eine Weiterübertragung der Nutzungsrechte sowie die Erteilung von Unterlizenzen an Dritte zum Zwecke der Pflege und Weiterentwicklung der Website durch diese Dritten ist zulässig. Ein ausschließliches (exklusives) Nutzungsrecht oder eine Verpflichtung des Auftragnehmers, vergleichbare Designs nicht für andere Auftraggeber zu verwenden, kann auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung individuell vereinbart werden.

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte nach Absatz 1 erfolgt mit erfolgter Abnahme. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung erteilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jedoch nur ein bis zur Vollzahlung jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht zum Betrieb der Website. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses vorläufige Nutzungsrecht nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zu widerrufen; mit Vollzahlung wandelt sich das vorläufige Nutzungsrecht automatisch in das endgültige Nutzungsrecht nach Absatz 1 um. Der Widerruf ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber wegen gerügter Mängel ein Leistungsverweigerungsrecht geltend macht oder der offene Betrag 10 % der vereinbarten Gesamtvergütung nicht übersteigt.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, das vom Auftraggeber freigegebene Endprodukt zu Referenzzwecken (eigene Website, Portfolio, Social Media, Pitches) zu nutzen, soweit der Auftraggeber dem zuvor in Textform zugestimmt hat. Eine entsprechende Zustimmung kann bereits im Angebot oder in einer separaten Vereinbarung erteilt werden und ist mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerruflich. Der Auftragnehmer ist weiter berechtigt, im Footer der erstellten Website einen dezenten Verweis auf seine Urheberschaft anzubringen, sofern dies vorab vereinbart wurde.

(4) Vorbestehende Werke des Auftragnehmers (Frameworks, Komponentenbibliotheken, Snippets, Templates) bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält an diesen das für den Betrieb, die Pflege und Weiterentwicklung der Website erforderliche einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Nutzungsrecht einschließlich des Rechts zur Bearbeitung im Rahmen der Website.

(5) Vertragsgegenstand ist die Übergabe der Website in der Form, in der sie auf dem Zielsystem produktiv betrieben wird (insbesondere die ausgelieferten HTML-, CSS-, JavaScript- und Asset-Dateien sowie etwaige Konfigurationsdateien des Zielsystems). Eine darüber hinausgehende Übergabe der Entwicklungs-Quelldateien (z. B. Astro-/Framework-Quelltexte, Build-Konfiguration, Designdateien wie Figma-/Photoshop-Quellen) erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wird. Besteht ein Wartungs- und Hostingvertrag, bleibt der dortige Anspruch auf Herausgabe des Code-Repositories bei Vertragsende unberührt. Die in Absatz 1 eingeräumten Bearbeitungsrechte bleiben hiervon unberührt.

(6) Die Rechteeinräumung nach Absatz 1 erfolgt, soweit an den Arbeitsergebnissen urheberrechtlich schutzfähige Werke entstehen. An Bestandteilen, die ohne prägende menschliche Gestaltungsleistung mittels KI-gestützter Werkzeuge erzeugt wurden, entstehen nach derzeitiger Rechtslage keine Urheberrechte; insoweit ist eine Rechteeinräumung weder möglich noch erforderlich, und der Auftraggeber kann diese Bestandteile frei nutzen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die urheberrechtliche Schutzfähigkeit einzelner Bestandteile der Arbeitsergebnisse. Eine etwaige Exklusivitätsvereinbarung nach Absatz 1 wirkt im Umfang tatsächlich entstehender Schutzrechte; ergänzend sichert der Auftragnehmer in diesem Fall schuldrechtlich zu, die für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnisse weder identisch noch in nur unwesentlich abgewandelter Form (insbesondere gleiches Design-Layout oder gleiche Textbausteine mit lediglich angepassten Namen/Orten) für Wettbewerber des Auftraggebers im selben sachlichen und räumlichen Marktgebiet zu verwenden.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich als Bruttopreis bezeichnet, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG; in Rechnungen wird daher derzeit keine Umsatzsteuer ausgewiesen, solange die Voraussetzungen des § 19 UStG vorliegen. Sollte die Kleinunternehmereigenschaft im Verlauf der Geschäftsbeziehung wegfallen — insbesondere bei Überschreiten der Umsatzgrenzen nach § 19 Abs. 1 UStG (Vorjahresumsatz 25.000 €, laufender Jahresumsatz 100.000 €) — wird die jeweils gesetzliche Umsatzsteuer ab dem Zeitpunkt des Wegfalls auf alle ab diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen zusätzlich zum vereinbarten Nettopreis ausgewiesen und ist vom Auftraggeber zu zahlen.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in folgenden Raten:

  1. 50 % bei Auftragserteilung,
  2. 50 % bei Abnahme der Website.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.

(5) Bei Verzug einer Rate ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang einzustellen. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.

(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

(7) Rechnungen werden dem Auftraggeber elektronisch übermittelt, insbesondere per E-Mail als PDF-Dokument oder — soweit vereinbart oder gesetzlich erforderlich — in einem strukturierten elektronischen Format. Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungsübermittlung zu. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und ist nach § 34a UStDV dauerhaft nicht verpflichtet, Rechnungen als strukturierte elektronische Rechnung (E-Rechnung) auszustellen; er ist jedoch in der Lage, elektronische Rechnungen des Auftraggebers zu empfangen (info@anscheit.com).

§ 6a Höhere Gewalt

(1) Höhere Gewalt sowie beim Auftragnehmer oder seinen Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Epidemien/Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, großflächige Netz- oder Stromausfälle, schwerwiegende Cyberangriffe), verlängern Leistungsfristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer einer solchen Störung informieren.

(2) Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 60 Tagen oder fällt schon vorher das Interesse einer Partei an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Bei vorübergehender krankheitsbedingter Verhinderung des Auftragnehmers verlängern sich Leistungsfristen angemessen; der Auftragnehmer zeigt die Verhinderung unverzüglich an. Dauert die Verhinderung länger als 30 Tage, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Teilleistungen werden abgerechnet.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung präsentiert der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Website zur Abnahme. Die Abnahmeerklärung des Auftraggebers erfolgt in Textform (E-Mail genügt).

(2) Mit der Bereitstellung der Website fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber ausdrücklich zur Abnahme binnen 14 Kalendertagen ab Zugang der Bereitstellungsmitteilung auf. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Website binnen 14 Kalendertagen ab Bereitstellung zu prüfen und entweder abzunehmen oder unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels die Abnahme zu verweigern.

(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Verweigerung unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels, gilt die Website nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei Bereitstellung gesondert in Textform auf den Beginn der Abnahmefrist und die Folgen einer Nichtreaktion hinweisen.

(4) Die Inbetriebnahme der Website unter Live-Bedingungen (Veröffentlichung unter der Zieldomain) durch den Auftraggeber gilt als konkludente Abnahme.

(5) Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB).

§ 8 Mängelrechte / Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit folgenden Maßgaben:

(2) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter Beschreibung des Fehlers zu rügen.

(3) Der Auftragnehmer leistet zunächst Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(4) Für Mängelansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist nach § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB von zwei Jahren ab Abnahme. Ansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Ansprüche aus arglistig verschwiegenen Mängeln sowie sonstige Ansprüche, für die das Gesetz zwingend längere Verjährungsfristen vorsieht, verjähren nach den gesetzlichen Fristen.

(5) Kein Mangel liegt vor bei:

  1. Beeinträchtigungen, die auf Änderungen der Website durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen sind, sofern der Auftragnehmer nicht zustimmt,
  2. Inkompatibilitäten mit Browser-Versionen, die nach öffentlich zugänglichen Marktanteilsstatistiken (insbesondere StatCounter Global Stats, Region Deutschland) zum Zeitpunkt der Abnahme weniger als 1 % Marktanteil aufwiesen oder die zwei oder mehr Hauptversionen vor der zum Abnahmezeitpunkt aktuellen Version liegen,
  3. Anpassungsbedarf aufgrund nach Abnahme erlassener oder geänderter Gesetze, technischer Standards oder Drittanbieter-Schnittstellen,
  4. Beeinträchtigungen, die auf Inhalten oder Konfigurationen beruhen, die der Auftraggeber nach Abnahme selbst eingespielt hat.

(6) Bei nicht reproduzierbaren Fehlern, die nur in der Sphäre des Auftraggebers auftreten, trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des Mangels, wenn ein gerügter Fehler trotz zumutbarer Mitwirkung (nachvollziehbare Fehlerbeschreibung, Angaben zu Gerät/Browser/Umgebung, Reproduktionsschritte) nicht nachvollzogen werden kann.

§ 9 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die

  1. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
  2. auf einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen,
  3. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz betreffen,
  4. durch eine vom Auftragnehmer übernommene Garantie umfasst sind,
  5. auf arglistig verschwiegenen Mängeln beruhen.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(3) Im Falle von Absatz 2 ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

(4) Eine darüber hinausgehende Haftung ist – unbeschadet der Regelungen der Absätze 1 bis 3 – ausgeschlossen.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, soweit der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen, die gewährleisten, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei Übergabe der Website schriftlich auf die Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung hinweisen.

(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für die ständige Verfügbarkeit der erstellten Website nach Abnahme; insbesondere haftet er nicht für Ausfälle aufgrund von Hosting- oder Internetstörungen, soweit nicht Hosting Vertragsgegenstand und ein gesonderter Wartungsvertrag geschlossen ist.

(7) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Datenschutz

(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden erhält, geschieht dies ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (insbesondere bei Hosting-, Wartungs- und Backup-Tätigkeiten), schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag nebst Anlage Technische und organisatorische Maßnahmen) ab.

(3) Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers selbst (z. B. Kontaktdaten der Ansprechpartner) finden sich in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die

  1. der empfangenden Partei bereits vor Mitteilung bekannt waren,
  2. öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung der empfangenden Partei beruht,
  3. der empfangenden Partei rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt wurden,
  4. aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren über die Höhe der vereinbarten Vergütung sowie über als vertraulich gekennzeichnete Angebots- und Kalkulationsinhalte. Sachliche Äußerungen über die Geschäftsbeziehung, insbesondere Bewertungen, bleiben unberührt. Hiervon ausgenommen ist die Offenlegung gegenüber Steuerberatern, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und sonstigen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern sowie gegenüber zuständigen Behörden sowie soweit gesetzliche Veröffentlichungs- oder Auskunftspflichten bestehen (insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern nach Informationsfreiheits- oder Vergabegesetzen).

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

(3) Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn

  1. der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist,
  2. der Auftraggeber wesentliche Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung nicht erfüllt,
  3. über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Kündigt der Auftraggeber das Werkvertragsverhältnis vor Vollendung des Werks aus Gründen, die nicht der Auftragnehmer zu vertreten hat, gilt § 648 BGB.

(5) Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel. § 305b BGB (Vorrang der Individualabrede) bleibt unberührt.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(6) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung verpflichten sich die Parteien, vor Inanspruchnahme der ordentlichen Gerichte zunächst eine gütliche Lösung anzustreben und ihre Differenzen erforderlichenfalls in einer Mediation zu schlichten. Diese Regelung gilt für beide Parteien und alle Ansprüche gleichermaßen. Eine Klage ist erst zulässig, nachdem eine Partei die Mediation in Textform angeboten und die andere Partei dieses Angebot abgelehnt oder nicht innerhalb von 30 Tagen angenommen hat oder die Mediation erfolglos beendet wurde. Unberührt bleiben Ansprüche im Urkunden- oder Mahnverfahren über unbestrittene Forderungen beider Parteien sowie Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes und Klagen zur Hemmung der Verjährung. Für die Dauer eines begonnenen Mediations- oder Verhandlungsverfahrens ist die Verjährung der streitgegenständlichen Ansprüche gehemmt (§ 203 BGB).

Stand: Juli 2026

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